Weltwärts-Untersuchungen:
Die Untersuchungsanforderungen für Weltwärts-Freiwillige sind standardisiert worden. In diesem Rahmen wurde durch das BMZ verfügt, dass vor der Entsendung einer/eines Freiwilligen eine Eignungsuntersuchung und nach Rückkehr eine Nachuntersuchung verpflichtend ist. Die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte sollen hierfür qualifiziert sein. Als Voraussetzung wurde eine der folgenden Qualifikationen festgelegt:
- Zusatzweiterbildung in Tropenmedizin (Zusatzbezeichnung Tropenmedizin)
- Diplom aus Diplomkurs Tropenmedizin (3 Monate)
- 128 Stunden-Kurs Reisemedizin
- Arbeits-/Betriebsmedizin mit Kursnachweis Arbeitsaufenthalt in Tropen- und Subtropen
Im Falle einer Freiwilligentätigkeit im Gesundheitsbereich (Arbeit im Krankenhaus) ist nach ArbMedVV/Biostoffverordnung die Untersuchung durch einen Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichnung Tropenmedizin oder durch einen Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin durchzuführen.
Eine ausführliche Erklärung finden Sie im Artikel von Prüfer-Krämer et al. "Neue einheitliche Rahmenbedingungen für
Freiwilligendienst weltwärts", in der Zeitschrift Flug-, Tropen- und Reisemedizin (FTR), Heft 1-2020.
Sie können den Artikel hier als PDF-Datei herunterladen.
Oder Sie können den Artikel hier auf der Website der Zeitschrift lesen.
Das BMZ hat als Kostenträger der „Weltwärts“-Vor und Nachuntersuchungen auf den Formblättern 2a und 2b die Basisleistungskataloge mit Abrechnungsziffern für die Vor-Ausreise-Untersuchung und die Nachuntersuchung dargestellt. Die DTG empfiehlt, sich an diese Vorgaben zu halten. Zusätzliche als notwendig erachtete Untersuchungen bei symptomatischen Freiwilligen sollen und können über die jeweilige Krankenkasse der „weltwärts“-Freiwilligen abgerechnet werden. Sind darüber hinaus wegen einer möglichen Exposition ( z.B. Schistosomiasis, Tuberkulose) bei fehlender Symptomatik weitere Untersuchungen notwendig, müssen diese auf dem vorgelegten Formular 1 (Vor-Ausreise-Bescheinigung) bzw. 4 (Nachuntersuchungs-Bescheinigung) begründet werden.
Folgende Dokumente können Sie hier herunterladen:
1_ Bescheinigung Vor-Ausreise-Untersuchung
2a_Leistungskatalog_Vor-Ausreise bis 30.7.2020 zu verwenden
2b_Leistungskatalog_Nach-Untersuchung bis 30.7.2020 zu verwenden
3_Handlungshinweise Beratung und Untersuchung
4_ Bescheinigung Nach-Untersuchung