Ständiger Ausschuss für Reisemedizin (StAR) der DTG
Vorsitz:
der Ludwig-Maximilians-Universität
Leopoldstrasse 5
80802 München
Tel.: (089) 2180-3517
Fax: (089) 33 61 12
E-Mail: rothe@lrz.uni-muenchen.de
www.tropinst.med.uni-muenchen.de
Stellv. Vorsitz:
Dr. Gerhard Boecken
Gesundheitsdienst - Auswärtiges Amt
Kurstr. 36
11013 Berlin
Tel.: +49-30-5000-1441
E-Mail: gerhard.boecken@diplo.de
www.auswaertiges-amt.de
Reisemedizinische Empfehlungen sind ein effektives Mittel zur Prävention von reiseassoziierten Erkrankungen und Verletzungen. Ihre Umsetzung kann den Einzelnen vor Krankheiten und Verletzungen schützen und eine Einschleppung von Infektionskrankheiten nach Deutschland verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) hat einen Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) eingerichtet. Die Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen tropen- und reisemedizinischen Kompetenzzentren sowie Institutionen, die sich schwerpunktmäßig mit Entsendung von Personen ins Ausland oder der Beratung von Reisenden beschäftigten. Sie verfügen über umfangreiche, auch praktische Erfahrungen zu den verschiedenen Bereichen der tropen- und reisemedizinischen Aufgabenfelder. Der StAR soll die reisemedizinische Expertise in Deutschland möglichst breit abbilden. Die DTG hat einige Mitglieder des Ausschusses in die STIKO entsandt, um die dortige Arbeitsgruppe Reiseimpfungen zu verstärken.
Der StAR erstellt medizinische Empfehlungen und ggfs. auch Leitlinien für Reisen in das Ausland. Insbesondere gehören dazu Empfehlungen zur Indikation und Durchführung von
- Schutzimpfungen für das Ausland
- anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten z.B. Malariaprophylaxe
- anderen Maßnahmen zur Prävention reiseassoziierter Erkrankungen und Verletzungen
Diese sollen den Ärztinnen und Ärzten und Beratungsstellen in Deutschland als Grundlage für die Betreuung von privaten Auslandsreisenden, bei beruflicher Entsendung oder sonstigen Auslandsaufenthalten dienen. Die Empfehlungen können den Krankenkassen als Leitlinie für die Erstattung im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen (Satzungsleistungen) dienen.
Der Ausschuss kann bei besonderen Situationen (z.B. Ausbrüche von Erkrankungen im Ausland, Katastrophen etc.) Stellungnahmen z.B. zu Präventionsmaßnahmen abgeben. Der Ausschuss hat 12 bis 25 Mitglieder und wird alle 4 Jahre neu berufen.
Eine Mitgliederliste finden Sie HIER. Die Geschäftsordnung finden Sie HIER.